UA-8375692-2
WESPENFORUM Kontakt Impressum
wespenschutz
 

rechtliche Grundlagen

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) schreibt in seiner Verordnung VFB-S Art. 1 vor, dass Personen die Wespen oder andere Insekten und Hausschädlinge im Auftrage von Drittpersonen bekämpfen eine spezielle Ausbildung absolvieren müssen. Diese Ausbildung wird mit einem Fachausweis abgeschlossen. Ohne diesen Fachausweis dürfen im Auftrag keine Wespen, Hornissen, Bienen oder andere Hausschädlinge mehr bekämpft werden.

Verordnung VFB-S vom 28. Juni 2005 (Stand am 01.07.2015) [PDF 507kB]

Wir besitzen alle notwendigen Zulassungen und Fachausweise um Sie professionell zu Unterstützen.